Familie und Vorsorge
Heute regeln, was morgen wichtig sein kann.
General- und Vorsorgevollmacht
Manchmal gerät das Leben von einem Moment auf den anderen aus den Fugen. Plötzlich müssen Entscheidungen für einen vertrauten Menschen getroffen werden, der selbst nicht mehr entscheiden kann – im Krankenhaus, bei Behörden oder in der Bank.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht lässt sich rechtzeitig vorsorgen. Sie kann Rechtsgeschäfte bei Kreditinstituten, mit Vermietern oder über Grundstücke ebenso abdecken wie Entscheidungen bei Ärzten und im Krankenhaus sowie den Zugang zu Akten, Informationen und digitalen Daten. Wir gestalten die Vollmacht passend zu Ihrer persönlichen Situation und auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Ehevertrag
Wer denkt schon gerne an Scheidung, wenn die Hochzeit geplant wird? Sollte es dennoch zu einer Trennung kommen, ist es besser, bereits in friedlichen Zeiten vorgesorgt zu haben. Denn das gesetzliche Scheidungsrecht entspricht nicht immer den Vorstellungen der Eheleute.
Ein Ehevertrag kann insbesondere sinnvoll sein, wenn
- beide Ehegatten wirtschaftlich selbstständig bleiben möchten,
- ein Ehegatte Unternehmer ist und das Unternehmen geschützt werden soll,
- Vermögen aus Schenkungen oder Erbschaften vorhanden ist,
- die Ehe im vorgerückten Alter geschlossen wird,
- eine individuelle und faire Regelung von Zugewinn, Versorgungsausgleich oder Unterhalt gewünscht ist.
Vermögensauseinandersetzung
Haben Partner gemeinsam eine Immobilie erworben und einen Kredit aufgenommen, sind bei einer Trennung unterschiedliche Lösungen denkbar: die Übernahme durch einen Partner, ein Verkauf, eine gemeinsame Vermietung oder die Übernahme eines Anteils durch einen neuen Partner. Welche Lösung rechtlich und wirtschaftlich passt, sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.
Persönlich vorsorgen
Wir besprechen mit Ihnen, welche Regelung zu Ihrer Lebenssituation passt.
