Immobilien

Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer.

Für viele ist der Kauf einer Immobilie ein bedeutsames Ereignis im Leben. Ist erst einmal das Traumhaus gefunden, ist der nächste Schritt der Gang zum Notar, denn

  • bei einem Grundstückskauf ist sehr viel zu beachten und zu regeln, zum Beispiel die Modalitäten der Kaufpreiszahlung und der Übergabe,
  • Verkäufer und Käufer möchten ihre Interessen rechtlich bestmöglich absichern lassen,
  • für einen Grundstückskaufvertrag ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt viele Fallstricke – umso wichtiger ist es, einen Fachmann an der Seite zu haben und die Zusammenhänge zu kennen.

Kaufverträge über Grundstücke mit Häusern

Rechtlich ist das Grundstück die Hauptsache und ein Gebäude ein wesentlicher Bestandteil. Wesentliche Inhalte des Vertrages sind die persönlichen Daten von Verkäufer und Käufer, die genaue Bezeichnung der Immobilie, der Kaufpreis sowie die Modalitäten der Kaufpreiszahlung und Übergabe.

Grundstücke mit Häusern kauft man häufig aus zweiter Hand. Üblicherweise wird die Haftung des Verkäufers für Sachmängel bei gebrauchten Immobilien weitgehend ausgeschlossen. Umso wichtiger ist es für den Käufer, das Objekt vor dem Kauf gründlich anzusehen, am besten mit fachkundiger Begleitung.

Finanzierung klären

Ein Immobilienkauf ist finanziell meist ein großer Schritt. Der Käufer schuldet den vereinbarten Kaufpreis auch dann, wenn es unerwartete Schwierigkeiten mit der Finanzierung gibt. Deshalb sollte die Finanzierung rechtzeitig vor der Beurkundung geklärt und möglichst eine schriftliche Finanzierungszusage eingeholt werden.

Benötigt die Bank eine Grundschuld, können die Unterlagen vorab beim Notar eingereicht werden. So lässt sich die Grundschuldbestellung zeitlich eng mit dem Kaufvertrag abstimmen.

Unbebaute Grundstücke und Teilflächen

Kaufverträge über unbebaute Grundstücke wie Gartenflächen oder Ackerland entsprechen grundsätzlich denselben Standards. Beim Kauf einer Teilfläche wird das Kaufobjekt zunächst in einem Plan bezeichnet. Nach Vermessung und Eintragung des neuen Flurstücks müssen Verkäufer und Käufer das Ergebnis bestätigen und die Auflassung erklären.

Wohnungseigentum

Eigentümer einer Wohnung sind alleinige Eigentümer ihrer Wohnräume und zugleich Miteigentümer des Grundstücks und Gebäudes. Beim Kauf sollten deshalb neben der Besichtigung auch Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, mögliche Sonderumlagen und der Vertrag mit der Hausverwaltung geprüft werden.

Kauf vom Bauträger

Bauträger bieten die schlüsselfertige Errichtung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen an. Der notarielle Vertrag regelt Grundstück, Bauleistung, Fertigstellung, Teilzahlungen, Rechte bei Mängeln und die Absicherung des Käufers. Der Notar gewährleistet eine ausgewogene Vertragsgestaltung und stellt Verbrauchern den Vertragstext grundsätzlich rechtzeitig vor der Beurkundung zur Verfügung.

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